Mitglied werden

 
Unser Obst- und Gartenbauverein 1895 Alsfeld hat rund 280 Mitglieder aus Alsfeld und Umgebung.
Mit nur 7,50 € Jahresbeitrag könnten auch Sie Mitglied in unserem Verein werden. 
 

Es gibt viele Vorteile für unsere Vereins-Mitglieder!

*  kostenfreie Fachvorträge und Info-Veranstaltungen
*  kostenfreie Rosen- Baumschnitt- und Veredlungskurse in Theorie & Praxis
*  kostenfreie Workshops zu verschiedenen Gartenthemen
*  Jährliche Garten-Reisen 
*  Organisation der „offenen Gartentür“ Alsfelder & Vogelsberger Garten(t)räume
*  Pflanzenflohmärkte Frühjahr/Herbst
*  Winter-Gartenstammtische
*  Frühjahrs-Sammelbestellung von hochwertiger Pflanz – und Blumenerde  
    mit Preisvorteil und Frei-Haus-Lieferung
*  Pflanzen-WhatsApp-Gruppe
*  Natur-Aktionen für Kinder 
* Mitglieder-Rabatte bei Kooperationspartnern
 

Außerdem:

*  Kooperation mit der Gerhart-Hauptmann-Schule in Alsfeld und dem Verein Regenbogen e.V. Wir organisieren  verschiedene „Mitmach-Pflanz-Aktionen“ für Grundschulkinder
 
*  Durchführung von Blumenschmuckbewertungen in der Altstadt von Alsfeld
 
Ein Formular zur Anmeldung können Sie herunterladen:

…hier das Anmeldeformular für eine Mitgliedschaft

zum runterladen: OGV Anmeldeformular

 

Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag an folgende Adresse:

Obst- und Gartenbauverein Alsfeld, Am Kleeberg 10, 36304 Alsfeld

 

oder senden Sie den unterschriebenen Antrag mit Mail an:  info@ogv-alsfeld.de

 
 Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Mit vielen Grüßen
Rita Balada, Vorsitzende
 
 

 

Satzung

§ 1
Der Verein führt den Namen: Obst- und Gartenbauverein 1895 Alsfeld.  Er hat seinen Sitz in Alsfeld.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Gartenkultur, des Obstbaues und der Landschaftspflege, des Natur- und Umweltschutzes im Sinne des Bundes-Naturschutzgesetzes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Vorträge, Kurse und Beratung. Abhaltung von Versammlungen, Gartenreisen, Garten-Stammtischen und Besichtigungen sowie der Organisation der offenen Gartentür und der Blumenschmuckbewertung in der Stadt Alsfeld zur Verschönerung des Stadtbildes.

*

§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

*

§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

*

§ 4
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Kassenprüfung erfolgt durch zwei Prüfer/innen, die von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre bestimmt werden.

*

§ 5
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung muss öffentlich in der Tagespresse und/oder per E-Mail zur Bekanntmachung kommen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

*

§ 6
Die Höhe der Beiträge, den Zahlungsweg und den Zahlungstermin beschließt die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

*

§ 7
Der Vereinsvorstand setzt sich aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Rechner, Schriftführer und Beisitzern zusammen. Das Amt des Schriftführers kann auch von einem anderen Vorstandsmitglied mit übernommen werden.
Der  Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren in offener oder geheimer Wahl gewählt; er bleibt so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Wiederwahl ist zulässig.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein einzeln. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter hat die Vereinsgeschäfte zu führen, den Vorstand einzuberufen und die Beschlüsse durchzuführen. Der Vorsitzende verwaltet das Amt grundsätzlich unentgeltlich. Er hat aber Anspruch auf Vergütung der baren Auslagen.

*

§ 8
Über Anträge und Beschwerden entscheidet der Vorstand.

*

§ 9
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Vereinsaustritt oder Vereinsausschluss. Der Austritt aus dem Verein kann nur mit einer dreimonatigen schriftlichen Kündigung zum Jahresende erfolgen.

*

§ 10
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das  Vermögen des Vereins an die Stadt Alsfeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

*

§ 11
Die Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Sie kann auf der Homepage des OGV unter www.ogv-alsfeld.de eingesehen werden. Auf Antrag kann zusätzlich eine Übersendung in elektronischer Form erfolgen.

*

Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 23. Februar 2018 verabschiedet.
Alsfeld, 23. Februar 2018
gez. Rita Balada, 1.Vorsitzende       gez. Theo Eder, stellv. Vorsitzender

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert